VERKEHRSRECHT

Im Schnitt ist jeder Autofahrer alle fünf Jahre in einen Verkehrsunfall verwickelt. Schuld oder nicht Schuld - das ist so gut wie immer die Frage danach.
Was für Sie eindeutig erscheint, stellt sich nicht selten rechtlich als äußerst problematisch dar. Häufig ist auch das eigene Verhalten nach einem Unfall am Unfallort mit entscheidend.

 

Unfall - was nun?

Sie sollten immer zunächst die Unfallstelle sichern. Rufen Sie Polizei und, wenn erforderlich, einen Rettungswagen. Fotografieren Sie die Unfallstelle und fertigen Sie ggf. eine Unfallskizze an. Lassen Sie sich Namen und Adresse des Unfallgegners geben, wenn möglich auch die Versicherungsnummer und -gesellschaft. Notieren Sie immer das Kennzeichen des anderen. Geben Sie vor Ort keine Schuldbekenntnisse ab und lassen Sie sich nicht von anderen beeinflussen. Treffen Sie keine vorschnellen Entscheidungen über Kosten und/oder Reparatur. Verweisen Sie in diesen Fällen am besten an Ihren Anwalt.

 

Wer hat Recht?

Diese Frage kann leider nicht allgemein verbindlich beantwortet werden. Hier helfe ich Ihnen gern. Es gibt so gut wie keine Unfallsituation, die genauso ist, wie eine andere. Bei fast jedem Unfall ist eine Prüfung am Einzelfall vorzunehmen, weshalb eine gute Dokumentation des Unfalls die Arbeit erheblich erleichtern kann. Sie sollten nach jedem Unfall anwaltlichen Rat suchen, nur der Anwalt kann Ihnen umfänglich Ihre Fragen beantworten. Er weiß auch, welche Ansprüche Ihnen im konkreten Fall zustehen.

 

Was ist wann wie zu tun?

Auch hierbei helfe ich Ihnen gern. Ganz gleich worum es geht. Fragen wie: Wann kann ich reparieren lassen? Brauche ich ein Gutachten? Wer zahlt was? (sh. auch FAQ's) werden häufig gestellt. Aber auch hier kommt es auf den Einzelfall an, so dass eine pauschale Beantwortung nicht möglich ist.

 

Zivilrecht oder Straf-/Bußgeldrecht?

Nicht selten kommt es bei Unfällen zu einer Mithaftung. In diesen Fällen ist Vorsicht geboten, da möglicherweise ein Bußgeldverfahren droht, obwohl man der Ansicht ist, keine Schuld gehabt zu haben. Gab es Verletzte, kann es sogar zum Strafverfahren (z.B. wegen des Verdachtes der fahrlässigen Körperverletzung) kommen. Ein Straf- oder Bußgeldverfahren wird sich in aller Regel auch dann anschließen, wenn Alkohol eine Rolle gespielt hat. Aber Achtung: Auch wenn ein Unfall unter der Einwirkung von Alkohol passiert, führt dies nicht automatisch zu einem Wegfall der zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche. Bekommen Sie nach einem Unfall einen Anhörbogen als Beschuldigter oder Betroffener, sollten Sie unverzüglich einen Anwalt aufsuchen.

 

Wer soll das bezahlen?

In den meisten Fällen hilft eine Rechtsschutzversicherung weiter. Aber auch, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben sollten, sollten Sie den Gang zum Anwalt nicht scheuen. Schon in der ersten Beratung kläre ich Sie über mögliche Kosten oder Kostenrisiken auf. Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen werden die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit in aller Regel auch von der Versicherung des Unfallgegners getragen. Es können auch Ansprüche auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe bestehen.

Egal was für ein Verkehrsunfall passiert

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