SOZIALRECHT
Frau Rechtsanwältin Jana Schulze vertritt Sie als Fachanwältin für Sozialrecht in vielen Sozialbereichen. Insbesondere besteht in folgenden Gebieten eine langjährige professionelle Erfahrung in der gerichtlichen Vertretung vor den Sozialgerichten und Landessozialgerichten:
bei Grundsicherungsleistung
- Arbeitslosengeld II
- Mehrbedarfe
- einmalige Bedarfe
- Sozialhilfe
bei Arbeitslosengeld I
- Sperrzeit
- Ruhen des Anspruchs
in der Krankenversicherung
- Familienversicherung
- Pflichtversicherung
in der Rentenversicherung
- Erwerbsminderungsrente
- teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit
in der Kinder-und Jugendhilfe
bei Schwerbehinderung
- Grad der Schwerbehinderung
- Merkzeichen
bei BAFÖG
bei Wohngeld
bei Kindergeld
- Abzweigung
- Kinderzuschlag
bei Arbeitsunfällen
bei Leistungen der Berufsgenossenschaften