STRAFRECHT UND BUSSGELDSACHEN
Schneller als man denkt, kann man mit einem Bußgeld- oder Strafverfahren konfrontiert werden. Die häufigsten Fälle kommen aus dem Kraftfahrtbereich, nicht selten sind Verkehrsunfälle der Anlass für die Einleitung eines Ermittlungsverfahren. Sie sollten in jedem Fall einen Anwalt konsultieren, wenn Sie erfahren, dass z.B. Polizei, Zollamt, Steuerfahndung oder Staatsanwaltschaft gegen Sie ermittelt.
Wie erfährt man, dass ein Ermittlungsverfahren läuft?
Die gegen Sie ermittelnde Behörde muss Sie davon in Kenntnis setzen. Dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen, Sie sind explizit über Ihre Rechte zu belehren. Bei Verkehrsverstößen erfahren Sie meist vor Ort von den Polizeibeamten, ob ein Verfahren in die Wege geleitet wird. Im Regelfall erhalten Sie einen Anhörbogen oder eine Vorladung, womit Sie aufgefordert werden, als Betroffener (im Bußgeldverfahren) oder als Beschuldigter (im Strafverfahren) zu dem näher bezeichneten Vorwurf Stellung zu nehmen. Sie können allerdings auch einen Bußgeldbescheid, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten. Spätestens jetzt wissen Sie, dass eine bestimmte Behörde gegen Sie ermittelt.
Was ist nun zu tun?
Mein ausdrücklicher Rat: Gehen Sie sofort zum Anwalt - ich helfe Ihnen gern. Sie können im Regelfall, vor allem ohne die Ermittlungsakte zu kennen, so gut wie nie einschätzen, ob Siesich gegenüber der Behörde äußern sollten oder nicht. Vieles was Sie sagen würden, kann sich später nachteilig für Sie auswirken.
Ob Sie bei der Polizei oder einer anderen Behörde erscheinen müssen, hängt wie so oft vom Einzelfall ab, auch hier kann ich Ihnen kompetent weiter helfen. Nach genommener Akteneinsicht - und diese erhält ausschließlich Ihr Anwalt - kann ich Ihnen raten ob und in welchem Umfang Äußerungen gegenüber der Behörde erfolgen sollten. Beachten Sie, dass bei Bußgeldbescheiden und Strafbefehlen Fristen laufen, die Sie unbedingt beachten müssen. Sollten Sie die Frist versäumen, können Sie sich im Regelfall nicht mehr gegen die Entscheidung wehren.
Wie geht es weiter?
Das kann im Einzelnen sehr verschieden sein.
Gerade im Strafverfahren gibt es eine Vielzahl von Einstellungsmöglichkeiten, es muss nicht zwingend zu einer Verhandlung und zu einer Verurteilung kommen. Auch im Bußgeldverfahren sind Einstellungen möglich, eine erfolgversprechende Verteidigung ist jedoch stets erst nach einer Akteneinsicht möglich.
Wer soll das bezahlen?
In vielen Fällen, gerade im verkehrsrechtlichen Bereich, hilft eine Rechtsschutzversicherung weiter. Aber auch, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben sollten, sollten Sie den Gang zum Anwalt nicht scheuen. Schon in der ersten Beratung kläre ich Sie über mögliche Kosten oder Kostenrisiken auf. In einigen Fällen können Sie auch Beratungshilfe in Anspruch nehmen, Prozesskostenhilfe gibt es im strafprozessualen Verfahren für den Beschuldigen/Betroffenen leider nicht.
Wenn Sie einen Anhörbogen als Betroffner/Beschuldigter, einen Strafbefehl, eine Anklageschrift oder einen Bußgeldbescheid bekommen - fragen Sie Ihren Anwalt - rufen Sie an! Ein Termin in unseren Büros wird Ihnen schnellstmöglich vermittelt.