ARBEITSRECHT

Frau Rechtsanwältin Jana Schulze hat sich auf Arbeitsrecht spezialisiert und hat in 2007 / 2008 beim Arbeitsgericht in Brandenburg eine Ausbildung gemacht und hat erfolgreich den Fachanwaltskurs für Arbeitsrecht absolviert. Es besteht langjährige professionelle Erfahrung in der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung vor den Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten in Deutschland, insbesondere in folgenden Gebieten:

  • bei Kündigungsschutzklagen – bundesweit
    (Drei-Wochen-Frist nach Zugang der Kündigung beachten)
  • bei der gerichtlichen Kontrolle von befristeten Arbeitsverträgen
  • bei der Prüfung von betriebsbedingten, verhaltensbedingten, personenbedingten und fristlosen Kündigungen
  • bei Lohn- und Gehaltsüberprüfungen und Klagen
  • wenn Überstunden nicht vergütet werden
  • wenn Urlaub nicht gewährt wird
  • wenn Ihnen Urlaubsabgeltung zusteht
  • bei der Prüfung von Abmahnungen
  • bei der Prüfung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • bei der Vertretung in sonstigen arbeitsrechtlichen Schutzgesetzen

Mutterschutzgesetz, Schwerbehindertengesetz, Arbeitszeitgesetz, Entgeltfortzahlungs-
gesetz,Teilzeit- und Befristungsgesetz, Urlaubsgesetz, Arbeitsschutz und bei der Betreuung
in allen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung und arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren