SOZIALRECHT

Frau Rechtsanwältin Jana Schulze vertritt Sie als Fachanwältin für Sozialrecht in vielen Sozialbereichen. Insbesondere besteht in folgenden Gebieten eine langjährige professionelle Erfahrung  in der gerichtlichen Vertretung vor den Sozialgerichten und Landessozialgerichten:

bei Grundsicherungsleistung

  • Arbeitslosengeld II
  • Mehrbedarfe
  • einmalige Bedarfe 
  • Sozialhilfe

bei Arbeitslosengeld I

  • Sperrzeit
  • Ruhen des Anspruchs

in der Krankenversicherung

  • Familienversicherung
  • Pflichtversicherung

in der Rentenversicherung

  • Erwerbsminderungsrente
  • teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit

in der Kinder-und Jugendhilfe

bei Schwerbehinderung

  • Grad der Schwerbehinderung
  • Merkzeichen

bei BAFÖG

bei Wohngeld

bei Kindergeld

  • Abzweigung
  • Kinderzuschlag

bei Arbeitsunfällen

bei Leistungen der Berufsgenossenschaften